Page 4 - Nr 44 a SkiKitz Herbst 2005
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Seite 4                                         K.S.C.-Clubzeitschrift – Herbst 2005


       Namens- oder Adressenänderungen:
       Bitte das K.S.C. Clubbüro informieren, sollten Sie bei den Mitgliederdaten Fehler feststellen. Zum
       Einen damit wir unsere Datei aktuell führen können, Postrücksendungen und damit weitere Gebühren
       vermeiden, zum Anderen damit die ÖSV Versicherungsdaten richtig sind.

       Versicherung
       Die Mitgliedschaft beinhaltet auch eine kollektive Unfall-, Berge- (incl. Hubschrauber-Bergung), Rück-
       hol-, Rechtsschutz- und Haftpflichtversicherung. Diese Versicherung ist abgeschlossen zwischen
       ÖSV und UNIQA. Aufgrund der zahlreichen Mitgliederanfragen möchten wir mit dieser Ausgabe der
       Ski Kitz auf die genauen Versicherungsleistungen eingehen, wie sie uns der ÖSV bekannt gegeben hat
       (Angaben ohne Gewähr):
       Die Leistungen im Detail:
       ● Unfallschutz
          Bergungskosten bis € 7.500,–
          Auch bei plötzlich auftretenden, lebensbedrohenden Krankheiten im In- und Ausland (ohne
          Transportkosten)
          Unfalltod € 2.000,–
          Unfallinvalidität bis zu € 15.000,–
          Für dauernde Invalidität ab einem Gesamtkörperinvaliditätsgrad von 20 % gemäß der
          Gliedertaxe Art. 7 der AUVB 1995.
          Genesungsgeld bei nicht unterbrochenem stationärem Spitalsaufenthalt nach Unfall
          ab 15. Tag einmalig € 300,– bzw.  ab 22. Tag einmalig € 450,–
          Rückholkosten nach Unfällen aus dem Ausland € 7.500,–
          Bei Rückholung nach Sportunfällen unbedingt Kontakt aufnehmen mit:
          Telefon +43 1 204 99 99 (sonst beschränkter Kostenersatz)
       Versichert sind alle Vereinsaktivitäten sowie die unentgeltliche Ausübung sämtlicher Sportarten auch
       außerhalb der Vereinstätigkeit. Dazu zählen auch alle ÖSV-Veranstaltungen, bei denen Mitglieder
       gegen Spesenersatz mitwirken, sowie Tätigkeiten für den ÖSV (Instruktoren, Kampfrichter und Trai-
       nertätigkeiten). Ausgeschlossen sind alle Arten von Flug- und Motorsport, sowie berufssportliche
       Tätigkeiten (einschließlich Wettkampf und Training).
       Versicherungsschutz von ÖSV-Mitgliedern besteht auch an Schulen mit dem Schwerpunkt Ski bzw.
       während Wintersportwochen. Weltweiter Versicherungsschutz (Unfallversicherung). Nicht versichert
       sind Unfälle anlässlich einer berufsmäßigen oder entgeltlichen Tätigkeit und aus dem sonstigen Frei-
       zeitbereich (wie z. B. im Haushalt oder bei der Benützung von Kfz) sowie dem Schulbereich.
       Die Versicherung umfasst auch Unfälle im Zug der Teilnahme an Wettbewerben zum Vereinssport in
       allen Altersgruppen sowie FIS Masters Rennen. Ausgenommen sind Veranstaltungen, bei denen FIS-
       Punkte der allgemeinen Klasse vergeben werden. Auch Unfälle als Zuschauer während einer ÖSV-Ver-
       anstaltung sind versichert. Ohne Einschränkung mitversichert gelten als Unfallfolgen Zerrungen und
       Zerreißungen von an Gliedmaßen und an der Wirbelsäule befindlichen Muskeln, Sehnen, Bändern und
       Kapseln.
       ● Haftpflichtdeckung für Personen- und Sachschäden, Versicherungssumme pro Schadenfall bis
          max. € 508.710,–. Selbstbehalt € 218,–. Die Versicherung gilt für alle Ski- und Snowboard-Sport-
          arten sowie bei Vereinsaktivitäten. Versicherungschutz gilt europaweit inklusive der Mittelmeer-
          Anrainerstaaten.
       ● Rechtsschutz: Schadenersatz- und Strafrechtsschutz
          Versicherungssumme pro Schadenfall bis max. € 29.070,–. Die Versicherung gilt für alle Ski- und
          Snowboard-Sportarten sowie bei Vereinsaktivitäten. Versicherungsschutz gilt europaweit inklusi-
          ve der Mittelmeer-Anrainerstaaten.
       Für die Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung besteht nur subsidiäre Deckung.
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