Page 45 - Nr88 Skikitz 2024 Herbst
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die beiden Budgetbereich mit einem Abgang abgeschlossen und der Gewinn Hahnen-
kamm-Rennen dagegen gerechnet, sodass ein Jahresgewinn aus allen Positionen von
Euro 51.932,09 erzielt werden konnte.
Nach der Bestätigung der richtigen Entscheidungen und guten Vereinsführung durch
den Weisenratsvorsitzenden Peter Obernauer übergab Frau Mag. Anita Flatscher vom
Steuerbüro Obermoser + Partner den Bericht mit dem uneingeschränkten Bestäti-
gungsvermerk des Abschlussprüfers an die Generalversammlung. Auf Antrag und Ab-
stimmung durch KSC Generalsekretär Jan Überall wurde einstimmig dem Vorstand und
dem Kassier die Entlastung erteilt.
VORSTELLUNG DER K.S.C. HAHNENKAMM-RENNEN ORGANISATIONS GMBH
Vizepräsident Hermann Kralinger stellte den Bericht zu diesem Tagesordnungspunkt
vor. Kern der Entwicklung war ein negativer Bescheid auf unseren Einspruch an die
Finanzbehörde im Frühjahr diesen Jahres. Der KSC legte einen weiteren Einspruch gegen
den Entscheid aufgrund unterschiedlicher Beurteilung der gesetzlichen Auslegung ein;
dies wird aber einige Jahre bis zu einem weiteren Schiedsspruch dauern. Der KSC war
nun gezwungen, im Sommer eine GmbH zu gründen, mit dem Club als alleinigen Ge-
sellschafter. Damit erfolgt mit Anfang November eine Trennung des HKR Betriebs vom
Verein, damit dieser wieder seine Gemeinnützigkeit erlangt. Als Geschäftsführer der
GmbH wurden Michael Huber und Jan Überall nominiert. Erwartete Gewinne aus der
GmbH werden in Folge wie bisher schon an den Verein zur Abdeckung der Club- und
Sportprogramme verwendet.
BEHANDLUNG EINGEGANGENER ANTRÄGE
Nahtlos übergehend zum vorausgehenden Bericht trug Schriftführer Alexander Katholnig
die eingebrachten Anträge zur Statutenänderung vor.
Bezüglich Absicherung der Einheit von Verein und GmbH gab es zwei Anträge zu den
Statuten § 3 (1) g) und § 10 e). Einerseits soll festgeschrieben werden, dass K.S.C.
Tochtergesellschaften immer mit Allein- oder zumindest Mehrheitsgesellschaftsstatus
seitens Vereins zu führen sind und dass andererseits wesentliche Beschlüsse zu diesen
Kapitalgesellschaften (Umgründung etc.) immer vorgängig den Beschluss des großen
Gremiums des erweiterten Vorstandes benötigen. Dieser Antrag wurde einstimmig
angenommen.

